KrankenvollversicherungIn der Regel können sich Selbstständige und höherverdienende Arbeitnehmer privat krankenvollversichern. Sie benötigen somit keinengesetzlichen Krankenversicherungsschutz mehr. HöherverdienendeArbeitnehmer können sich privat krankenversichern, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die so genannte gesetzlicheEinkommensgrenze überschreitet. Überschreiten Sie diese Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe einer Beschäftigung, können Siezum 1. Januar des folgenden Jahres in die private Krankenversicherungwechseln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass auch die für das darauffolgende Kalenderjahr geltende Grenze muss überschritten werden. Liegt als Berufseinsteiger oder Berufswechsler Ihr Einkommen hochgerechnet über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Sie sichsofort privat krankenversichern.Sie sind selbstständig? Dann sind Sie im Regelfall nicht in dergesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig und können sich Ebenfalls privat krankenversichern.Krankenzusatzversicherung Sie sind gesetzlich krankenversichert und wollen Ihre übersichtlichengesetzlichen Leistungen aufbessern? In den Bereichen Zahn, Krankenhaus und Ambulante Vorsorge helfen wir Ihnen gerne weiter.Sichern Sie sich die bessere Versorgung, denn nur Sie selbst können sich vor hohen Zuzahlungen schützen – ohne Wartezeiten und mitvereinfachtem Beantragungsverfahren!

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